Opt-in bedeutet, dass der Gebrauch von Cookies in Zukunft nur noch mit der aktiven Zustimmung der Homepagebesucher erlaubt ist. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen Webseiten immer eine jeweilige Einwilligung vorschalten, bevor Cookies gesetzt werden dürfen.
Voreingestellte Checkboxen und Banner, welche über die Verwendung von Cookies informieren und dann auf den Datenschutz mit Optionen zum Abschalten der Cookies verweisen, genügen nicht mehr.
Vor dieser Einwilligung müssen Internetnutzer durch z.B. einen Hinweistext ungetrübt und umfassend über die Art und den Umfang der Datennutzung und Speicherung informiert werden.
Zusammengefasst
Durch die neue Regelung des Europäischen Gerichtshofes werden also Consent-Banner mit vorschriftsmäßigen Hinweisen -ohne vorangekreuzte Checkboxen- gefordert, die außerdem technisch einwandfrei dafür sorgen, dass nur die Cookies gesetzt werden, denen der Webseitenbesucher zugestimmt hat.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist rechtskräftig und muss nun von den zuständigen Gremien der Bundesrepublik Deutschland übernommen werden.
Consent-Banner von K&K
K&K Internet GmbH bietet ihren Kunden ab sofort eine EuGH kompatible konfigurierbare Cookie-Consentlösung an.
Wir bieten ein Consent-Banner mit einem Texthinweis, der den Zweck der Cookies erklärt. Diesem Text kann man dann mit einem Button „Akzeptieren“ zustimmen. Erst nach Zustimmung werden die Cookies gesetzt, die für die genannten Zwecke notwendig sind.
Alternativ kann der Besucher einen zweiten Button mit der Bezeichnung „Konfigurieren“ auswählen. Hier sind dann nur essentielle Cookies vorausgewählt -Session Cookies- die zum korrekten Funktionieren der Website notwendig sind. Alle anderen Cookies sind aber optional aktivierbar.
Ohne eine Auswahl der Buttons „Akzeptieren“ oder „Konfigurieren“ ist ein Besuch der Website nicht möglich. Bei einem erneuten Besuch der Website mit demselben Browser werden die gesetzten Cookies wieder ausgelesen. Das Consent-Banner wird daher nicht erneut angezeigt.
In den Datenschutzeinstellungen sollte und/oder z.B. am Ende einer Webseite kann ein Link zum Ändern der Cookieeinstellungen eingebaut werden, der das Consent-Banner erneut aufruft.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung einer EuGH kompatiblen Lösung.
Kontaktieren Sie uns: Tel. 07732 - 940 65 60 oder per E-mail unter office@k-k.de.
Hier finden Sie ein Demo für EuGH kompatible Cookies.
Ihr K&K Team